Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)
V-TEC Gerüstbau Service

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen V-TEC Gerüstbau Service, im Folgenden „Auftragnehmer“, und ihren Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes, schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Gerüste gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondere DIN EN 12811) zu errichten, zu unterhalten und abzubauen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße und sichere Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Insbesondere hat er:

  • den Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,
  • Bauunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
  • tragfähige Untergründe bereitzustellen,
  • und die Baustelle ausreichend zu sichern.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unterlassener Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach erfolgtem Aufbau des Gerüst wird die Grundstandzeit in Rechnung gestellt. Jede weitere Woche Standzeit wird mit dem im Angebot vereinbarten Prozentsatz abgerechnet. 
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

6. Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Streiks, unvorhergesehene Wetterbedingungen oder sonstige unverschuldete Umstände verlängern die Fristen angemessen.

7. Abnahme

Nach Beendigung der Arbeiten ist das Gerüst unverzüglich durch den Auftraggeber abzunehmen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt das Gerüst 7 Tage nach Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Bei Mängeln hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung des Gerüsts durch Dritte wird keine Haftung übernommen.

10. Rückbau

Der Auftraggeber hat rechtzeitig (mindestens 5 Werktage im Voraus) den gewünschten Rückbautermin anzuzeigen. Entstehen durch verspätete Anzeige Standzeiten, können diese dem Auftraggeber berechnet werden.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gerüstteile bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vom Auftraggeber verändert, weitergegeben oder genutzt werden, nachdem der Auftrag abgeschlossen ist.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

 

Stand: 15.04.2025

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